Beitragsregelung ab 01.01.2021

TarifMonatsbeitragJahresbeitragFrühzahlerrabatt (zahlbar bis 15.02.)
Jugendliche bis 18 Jahre€20,00€240,00€200,00
Erwachsene€25,00€300,00€250,00
ermäßigte Mitglieder ab 18 Jahre€20,00€240,00€200,00
passive Mitglieder/Elterntraing€7,00€80,00-
Geschwisterkinder€10,00€120,00€100,00

Bei Aufnahme wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von €25,00 erhoben (diese gilt auch bei Geschwisterkindern in voller Höhe sowie bei passiver Mitgliedschaft)

Einmalig je Mitglied mit Spielerpass €15 pro Jahr (zahlbar bis 15.02. eines Jahres ) als Umlage für den Schiedsrichterbereich!

Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten!

Wer monatlich per Dauerauftrag bezahlen möchte, richtet diesen Dauerauftrag bitte bis zum 15. eines Monats ein. Die €15 für die Umlage Schiedsrichter muss im Januar spätestens Februar mit dem Beitrag überwiesen werden!

Mitglieder ab 18 Jahre  können auf Antrag bei der Abteilungsleitung den Beitrag für Jugendliche bis 18 Jahre bezahlen. Dieser Antrag muss vorher gestellt werden.

Bescheinigungen die zur Ermäßigung berechtigen sind jedes Jahr im Januar unaufgefordert vorzulegen. Ermäßigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahre, die bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres nachweisen können, dass sie auszubildend, arbeitssuchend, Bundesfreiwilligendienst leistend, staatliche Leistungen beziehend, studierend oder SchülerInnen sind. Dieser Nachweis ist jedes Jahr unaufgefordert zu erbringen. Beitragsermäßigungen können nicht nachträglich genehmigt werden.

Hinweis: der Erziehungsberechtigte übernimmt die Pflicht der Beitragszahlung für minderjährige Kinder/ Mitglieder

Der Frühzahler Rabatt (10 statt 12 Monate) kann nur von Mitgliedern in Anspruch genommen werden, die vor dem 01.03. eingetreten sind. Zusätzlich zu beachten ist, dass nur die ersten beiden Monate abgezogen werden können. Wer also zum 01.02. in die Abteilung eintritt, kann auch nur 1 Monat Rabatt erhalten. Dafür ist jedoch die Voraussetzung, dass der Jahresbeitrag in einer Summe überwiesen wird.

Mitglieder, die mit ihren Beiträgen im Rückstand liegen werden nicht für den Spielbetrieb gemeldet bzw. nachträglich ausgeschlossen bis der Beitrag bezahlt wird. Sie haben auch keinen Anspruch auf Trainingseinheiten.

Geschwisterermäßigung

Bei Mitgliedern einer Familie zahlt das ältestes Mitglied den vollen Beitrag, jedes weitere Mitglied zahlt 50% seines Beitrages. Bei Austritt des voll zahlenden Mitgliedes erlischt dieser Rabatt für das Geschwisterkind.

Kündigungen

Kündigungen müssen in schriftlicher Form bei der Abteilungsleitung eingehen. Als Kündigungsfristen gelten 3 Monate zum 30.06. und 31.12. eines Jahres. Bis dahin muss der Beitrag bezahlt werden.

Bankverbindung

TSV Rudow Abteilung Basketball
Berliner Volksbank
IBAN   DE24 1009 0000 3827 2400 43
BIC   BEVOBEBB

 

2021_Beantragung der Mitgliedschaft im TSV Rudow Abteilung Basketball